Fluchthilfe für afghanische Schreibende

Lukas Bärfuss und die Deutschschweizer Schriftstellervereinigung stehen hinter der Aktion „Hilfe für afghanische Autorinnen und Autoren bei der Flucht“. (Archivbild: rro / Kurt Schnidrig)

Schriftstellerinnen und Schriftsteller aus der Schweiz helfen ihren Berufskolleginnen und -kollegen aus Afghanistan bei der Flucht. Die Frage stellt sich: Ist diese Beihilfe zur Flucht rechtens oder müssen die Schreibenden aus der Schweiz mit Schwierigkeiten rechnen? Tatsächlich ist die Hilfs-Aktion nicht ganz unproblematisch. Eigentlich ist ja das Staatssekretariat für Migration für die Flüchtenden aus Afghanistan zuständig. Wenn nun die Deutschschweizer Schriftstellervereinigung da mitmischt und afghanischen Kolleginnen und Kollegen zur Flucht verhilft, könnte ihre Aktion „Hilfe für afghanische Autorinnen bei der Flucht“ zu politischen Verstimmungen führen. Wohl auch deshalb hatte die Schriftstellervereinigung diese Aktion vorerst nicht publik machen wollen.

Wie soll die Aktion „Hilfe für afghanische Flüchtende bei der Flucht“ umgesetzt werden? Die Schweizer Schriftstellerinnen und Schriftsteller übernehmen eine Patenschaft für Flüchtende aus Afghanistan. Ihre Hilfeleistung ist also nicht bloss ideell, es handelt sich bei der Aktion um „tatsächliche Hilfeleistung“. Diese Hilfeleistung bezieht sich auf den Austausch per E-Mail und geht über finanzielle Unterstützung bis zum Abholen der Flüchtenden vom Flughafen. Bis anhin haben die Schreibenden aus der Schweiz rund 50 Schriftstellerinnen und Schriftstellern aus Afghanistan zur Flucht in die Schweiz verholfen.

Drei bekannte Namen sind seitens der Deutschschweizer Schriftstellervereinigung in Erfahrung zu bringen: Lukas Bärfuss, Charles Lewinsky und Sabine Haupt. Die Literaturprofessorin Sabine Haupt ist bei uns im Oberwallis bekannt geworden durch ihren Roman „Lichtschaden. Zement“, dessen Schauplatz sie teils ins Oberwallis, ins Goms, verlegt hat.

Warum müssen Frauen aus Afghanistan flüchten? Die Bewegungsfreiheit für Frauen ist in diesem Land stark eingeschränkt. Frauen dürfen öffentliche Verkehrsmittel lediglich in Begleitung eines männlichen Verwandten benutzen. Auch die Kleidervorschriften für Frauen sind radikal. Noch viel schlimmer ist die Gewalt, auch die sexualisierte Gewalt, die sich gegen die Frauen richtet. Afghanischen Kindern droht schon früh eine Zwangsheirat. Der Brautpreis, den Familien für die Zwangsheirat einer ihrer Töchter erhalten, lindert die Armut.

Das Recht auf Bildung wird afghanischen Frauen verweigert. Ohne Bildung aber ist das Risiko gross, dass die Frauen ausgebeutet, missbraucht oder früh zwangsverheiratet werden. Frauen in Afghanistan sind vom gesellschaftlichen und politischen Leben ausgeschlossen. Dazu kommt eine weitgehende Diskriminierung von Minderheiten und Randgruppen wie Schwule, Lesben oder genderfluide Personen.

Text, Bild und Radiosendung: Kurt Schnidrig